Rechtsprechung
BVerfG, 28.07.2020 - 1 BvR 2039/19 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Nichtannahme einer mangels Fristwahrung unzulässigen Verfassungsbeschwerde
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG, § 93 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 93 Abs 2 S 6 BVerfGG
Nichtannahme einer mangels Fristwahrung unzulässigen Verfassungsbeschwerde - Zu den Sorgfaltspflichten des Beschwerdeführers hinsichtlich der Wahrung der Monatsfrist
- Wolters Kluwer
Begründen der Verfassungsbeschwerde innerhalb der Frist
- rewis.io
Nichtannahme einer mangels Fristwahrung unzulässigen Verfassungsbeschwerde - Zu den Sorgfaltspflichten des Beschwerdeführers hinsichtlich der Wahrung der Monatsfrist
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BVerfGG § 93 Abs. 1 ; BVerfGG § 93a Abs. 2
Begründen der Verfassungsbeschwerde innerhalb der Frist - datenbank.nwb.de
Nichtannahme einer mangels Fristwahrung unzulässigen Verfassungsbeschwerde - Zu den Sorgfaltspflichten des Beschwerdeführers hinsichtlich der Wahrung der Monatsfrist
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Mannheim, 25.07.2017 - S 2 KR 3217/16
- LSG Baden-Württemberg, 08.05.2018 - L 5 KR 3280/17
- BSG, 28.06.2019 - B 1 KR 50/18 B
- BVerfG, 28.07.2020 - 1 BvR 2039/19
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91
"Soldaten sind Mörder"
Auszug aus BVerfG, 28.07.2020 - 1 BvR 2039/19
Er hat die angegriffene Entscheidung des Bundessozialgerichts und die die Sachverhaltsfeststellungen enthaltenden Entscheidungen des vorausgegangenen fachgerichtlichen Rechtsstreits nicht selbst vorgelegt, sie auch nicht wenigstens ihrem wesentlichen Inhalt nach mitgeteilt und sich mit ihnen auch nicht in einer Weise auseinandersetzt, die die Beurteilung ermöglichen würde, ob die angegriffene Entscheidung des Bundessozialgerichts mit dem Grundgesetz in Einklang steht (vgl. zu diesen Anforderungen BVerfGE 88, 40 ; 93, 266 ). - BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87
Private Grundschule
Auszug aus BVerfG, 28.07.2020 - 1 BvR 2039/19
Er hat die angegriffene Entscheidung des Bundessozialgerichts und die die Sachverhaltsfeststellungen enthaltenden Entscheidungen des vorausgegangenen fachgerichtlichen Rechtsstreits nicht selbst vorgelegt, sie auch nicht wenigstens ihrem wesentlichen Inhalt nach mitgeteilt und sich mit ihnen auch nicht in einer Weise auseinandersetzt, die die Beurteilung ermöglichen würde, ob die angegriffene Entscheidung des Bundessozialgerichts mit dem Grundgesetz in Einklang steht (vgl. zu diesen Anforderungen BVerfGE 88, 40 ; 93, 266 ).